Bedingungen

Für jede Bedingung muss mindestens das logische Argument definiert werden.

Zum logischen Argument der ersten Bedingung gelangt man (ausgehend vom Epilog und ohne den Source-Edi­tor zu verlassen) durch Drücken der Tasten­kombi­nation STRG + BILD-AB (viermal) oder über die Schaltfläche "weiter zum nächsten leeren 'Muss'-Source­code":

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Es wird nur der logische Ausdruck definiert. Das "IF THEN"-Statement wird von LF‑ET später auto­ma­tisch ge­ne­riert. Als Hilfestellung und zur besseren Orientierung wird im grauen Kasten über dem Eingabebereich der Titel (die fachliche Bedeutung) und ggf. ergänzender Text zur Bedingung angezeigt.

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Wir empfehlen die Verwendung von Klammern, dies unterstreicht optisch die Tat­sache, dass es sich hier um einen logischen Ausdruck handelt.

LF‑ET prüft bei der Gene­rie­rung die Klammerung und ergänzt diese bei Bedarf auto­ma­tisch, wobei die Klammern dann in separaten Zeilen vor und nach dem logischen Argument eingefügt werden.

Zum logischen Argument der zweiten Bedingung gelangt man wieder durch Drücken der Tasten­kombi­nation STRG + BILD-AB (zweimal) oder über die Schaltfläche "weiter zum nächsten leeren 'Muss'-Source­code":

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Müssen Daten ermittelt, berechnet oder initialisiert werden, so kann dies im Prolog zur Bedingung oder im Ent­schei­dungs­ta­bellen-Prolog durchgeführt werden.

Bei Bedarf kann für eine Bedingung anstelle eines IF-Statements auch ein SWITCH-Statement ge­ne­riert werden, siehe hierzu: SWITCH-Statements bei Cs/C#.

HINWEIS: Bei erweiterten Bedingungen sollte für den letzten Wert (den 'Sonst-Wert') kein logisches Argument definiert werden – genau wie beim 'Nein-Wert' einer begrenzten Bedingung. Fehlt für den letzten Wert das logische Argument, dann ge­ne­riert LF‑ET auto­ma­tisch ein ELSE-Statement. Die De­fi­ni­tion von logischen Argumenten für diese 'Sonst-Werte' wird nicht emp­foh­len, die Möglichkeit dazu wurde nur beibehalten, damit - historisch bedingt - bestehende Ent­schei­dungs­ta­bellen, die erweiterte Bedingungen enthalten, nicht zwingend geändert werden müssen.

Weiterführende Informationen: