Entscheidungstabellen

Die Entscheidungstabelle stellt die verschiedenen logischen Elemente systematisch getrennt in 4 Quadranten dar:

saldo et 00 4 quad

saldo et 01 bed

Im Gegensatz zu Texten oder Diagrammen kann man hier direkt ablesen und prüfen

  • Wie viele und welche Bedingungen werden verwendet?

  • Fehlen Bedingungen?

  • Sind Bedingungen nicht korrekt formuliert oder gar überflüssig?
     

Anzahl der Anwendungsfälle schon jetzt erkennbar!

Bereits die Liste der Bedingungen genügt schon, um durch Multiplikation der Anzahl der Bedingungswerte die Anzahl der theoretisch maximal möglichen Fallunterscheidungen abzuleiten, in unserem Beispiel sind das 48 Fälle:

Bedingungen

Werte

Fälle

B01

Saldo?

<0, 0, >0

3

3

B02

Mahnfrist erreicht?

J, N

2

6

B03

VIP-Kunde?

J, N

2

12

B04

Bagatellbestandsprämie?

J, N

2

24

B05

Vorgangsart?

EP, FP

2

48

saldo et 02 akt

Auch hier kann man direkt ablesen und prüfen:

  • Wie viele und welche Aktionen sind enthalten?

  • Fehlen Aktionen?

  • Sind Aktionen nicht korrekt formuliert oder gar überflüssig?

Rechts: Für jeden Fall eine Regelspalte

Eine Regel beschreibt, welche Bedingung oder Kombination von Bedingungen zur Ausführung welcher Aktion oder Folge von Aktionen führt.

 

Erste Regel

Wenn ein Saldo kleiner Null vorliegt, dann soll nur ein Protokoll­eintrag erfolgen:

saldo et 03 r01

Im Gegensatz zur aufwändigen Erstellung und Pflege von Texten oder Diagrammen werden bei Ent­scheidungs­tabellen die Regeln einfach mit wenigen Maus­klicks erstellt oder verändert.

Minuszeichen in den Regelzellen heißen Irrelevanzanzeiger. Sie zeigen an, dass die jeweilige Bedingung oder Aktion in der Regel­spalte ohne Bedeutung ist.

Regelspalten mit als irrelevant gekenn­zeichneten Bedingungen, decken dabei mehr als eine Regel ab. Allein die Regel­spalte R01 deckt schon 16 mögliche Bedingungs­kombina­tionen ab.

 

Zweite Regel

Wenn kein Saldo feststellbar ist, dann soll keine Aktion erfolgen:

saldo et 04 r02

 

Die fertige Tabelle

Mit nur 8 Regelspalten werden in unserem Beispiel alle Kombi­nations­möglich­keiten der Bedingungs­werte abgedeckt. Bei ent­sprechen­der Werk­zeug­unter­stützung inklusive garantierter Voll­ständig­keit, Redun­danz- und Wider­spruchs­frei­heit.

saldo et 05 r01 bis r08

Prüfen Sie selbst, wie klar und schnell bestimmte Sach­verhalte in der Entscheidungs­tabelle geprüft werden können - insbe­son­dere auch im Ver­gleich zum Text:

  • Unter welchen Umständen wird ein Protokoll­eintrag erstellt?

  • Wann soll keine Aktion ausge­führt werden?

Hier nochmal der ursprüngliche Text zum direkten Vergleich:

Wenn kein Saldo feststellbar ist, erfolgt keine Aktion. Ist ein Saldo kleiner als Null vorhanden (Guthaben, Überzahlung), so ist dies als Protokolleintrag festzuhalten.

Wenn die Mahnfrist noch nicht erreicht ist, erfolgt auch bei vorhandenem Saldo keine Aktion.

Ist ein Saldo feststellbar und die Mahnfrist ebenfalls erreicht, dann wird bei 'VIP'-Kunden nur ein Protokolleintrag ausgeführt. Bei allen anderen Kunden ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem offenen Betrag um eine Bagatellbestandsprämie handelt oder nicht:

  • Bei Bagatellbestandsprämien zur Vorgangsart 'Erstprämie' wird eine §38 Mahnung (Erstprämie) ausgelöst, wobei gleichzeitig die Stornierung des Vertrages vorzumerken ist.

  • Bei Bagatellbestandsprämien zur Vorgangsart 'Folgeprämie' wird eine §39-Mahnung (Folgeprämie) mit gleichzeitiger Kündigung ausgelöst.

Handelt es sich bei dem offenen Betrag nicht um eine Bagatellbestandsprämie, so muss ebenfalls wieder zwischen den beiden möglichen Vorgangsarten unterschieden werden:

  • Bei Folgeprämien erfolgt eine §39-Mahnung, wobei allerdings in diesem Fall keine Kündigung ausgelöst wird.

  • Bei Erstprämien erfolgt eine §38-Mahnung ohne Vertragsstorno.

Fazit

Entscheidungstabellen haben bei der Beschreibung logischer Zusammen­hänge gegen­über anderen Dar­stellungs­formen zahl­reiche Vor­teile:

  • Sehr kompakte und klare Darstellung

  • Sehr gute Über­sicht, insbeson­dere auch bezüg­lich der Mengen­gerüste

  • Das Arbeiten mit und an den Regeln ist viel weniger anstrengend und ermüdend als dies z.B. bei Texten oder Dia­grammen der Fall ist

  • Durch den leicht erreichbaren hohen Detaillierungs­grad ist auch das Risiko für Miss­verständ­nisse stark redu­ziert

  • Maschinell sehr gut prüfbar, ggf. sogar mit automa­tischer Ergän­zung von noch fehlen­den Regeln

  • Maschinell auch sehr gut weiter verarbeitbar: Programm- und Testfall­generierung