Bedingungen
Für jede Bedingung muss mindestens das logische Argument definiert werden. Unter logischem Argument verstehen wir den Ausdruck, der zwischen IF und THEN angegeben wird: IFlogisches Argument THEN.
Zum logischen Argument der ersten Bedingung gelangt man (ausgehend vom Epilog und ohne den Source-Editor zu verlassen) durch Drücken der Tastenkombination STRG + BILD-AB (viermal) oder über die Schaltfläche "weiter zum nächsten leeren 'Muss'-Sourcecode":

Es wird nur der logische Ausdruck definiert. Das "IF THEN"-Statement wird von LF‑ET später automatisch generiert. Als Hilfestellung und zur besseren Orientierung wird im grauen Kasten über dem Eingabebereich der Titel (die fachliche Bedeutung) und ggf. ergänzender Text zur Bedingung angezeigt.
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Wir empfehlen die Verwendung von Klammern, dies unterstreicht optisch die Tatsache, dass es sich hier um einen logischen Ausdruck handelt. |
LF‑ET prüft bei der Generierung die Klammerung und ergänzt diese bei Bedarf automatisch, wobei die Klammern dann in separaten Zeilen vor und nach dem logischen Argument eingefügt werden. |
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LF‑ET unterstützt auch die Verwendung von EVALUATE-Statements. |
Zum logischen Argument der zweiten Bedingung gelangt man wieder durch Drücken der Tastenkombination STRG + BILD-AB (zweimal) oder über die Schaltfläche "weiter zum nächsten leeren 'Muss'-Sourcecode":
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Müssen Daten ermittelt, berechnet oder initialisiert werden, so kann dies im Prolog zur Bedingung oder im Prolog zur Entscheidungstabelle durchgeführt werden. |
HINWEIS: Bei erweiterten Bedingungen sollte für den letzten Wert (den 'Sonst-Wert') kein logisches Argument definiert werden – genau wie beim 'Nein-Wert' einer begrenzten Bedingung. Fehlt für den letzten Wert das logische Argument, dann generiert LF‑ET automatisch ein ELSE-Statement. Die Definition von logischen Argumenten für diese 'Sonst-Werte' wird nicht empfohlen, die Möglichkeit dazu wurde nur beibehalten, damit - historisch bedingt - bestehende Entscheidungstabellen, die erweiterte Bedingungen enthalten, nicht zwingend geändert werden müssen.
Weiterführende Informationen:
